Florame organic aromatherapy and essential oils. Florame aromatherapie
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florame aromathérapie
MediTerrani KG

Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der AGB
Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte des Verkäufers. Abweichende Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit. Es gilt Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 2 Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend. Die in Angeboten und sonstigen Produktinformationen enthaltenen Angaben stellen - vorbehaltlich anders lautender ausdrücklicher Vereinbarung - keine zugesicherten Eigenschaften dar. Durch Anklicken des Buttons "Abschicken" im Bestellformular geben Sie eine verbindliche Bestellung der dort beschriebenen Ware ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande.

§ 3 Kaufpreis und Nebenkosten
(1) Es gelten die im Angebot gemachten oder im Internet angegebenen Preise für Lieferungen innerhalb Deutschlands. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
(2) Portokosten, Verpackung und Nachnahmegebühr gehen zu Lasten des Verkäufers.
(3) Ab einem Bestellwert von € 100,00 ist der Versand kostenfrei. Unter € 100,00 fallen Versand- und Verpackungskosten in Höhe von € 5,90 an, unabhängig von der Menge der bestellten Artikel.

§4 Gewährleistung, Mängelrügen
(1) Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Mängel der Ware bestehen nur, wenn der Käufer diese Mängel spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Ware, in jedem Falle aber vor deren Verarbeitung, dem Verkäufer schriftlich anzeigt. Für Kaufleute gilt § 377 HGB. Aus dem Lieferschein ersichtliche Abweichungen der gelieferten von der bestellten Qualität sind offensichtliche Mängel. Waren mit offensichtlichen Mängeln dürfen nicht eingebaut und/oder mit beweglichen Sachen verbunden und/oder vermischt werden. Andere Mängel sind ebenfalls schriftlich anzuzeigen.
(2) Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei der Verkäufer berechtigt ist, im Falle eines Mangels der Ware nach Wahl des Verbrauchers nachzuliefern oder nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so kann der Käufer Rückgabe der Ware gegen Rückerstattung des vereinbarten Preises oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
(3) Beim Verkauf von neuen beweglichen Sachen an einen Unternehmer, sowie beim Verkauf von gebrauchten beweglichen Sachen an einen Verbraucher verjähren Gewährleistungsansprüche in einem Jahr. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB bleibt unberührt. Beim Verkauf von gebrauchten beweglichen Sachen an einen Unternehmer ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

§ 5 Liefertermin und -Frist
(1) Wir liefern in der Regel innerhalb von 2-7 Tagen. Sollte es zu Lieferverzögerungen kommen, erhalten Sie eine Nachricht von uns.
(2) Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die bestellte Ware das Werk/Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Wird eine verbindliche Lieferfrist um mehr als 3 Wochen überschritten, so ist der Käufer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Transportsperre, Transportumleitung, Wagonmangel, Unmöglichkeit oder Behinderung der Be- oder Entladung von Wasserfahrzeugen und/oder Wagons, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieses Ereignisses verlängert.

§ 6 Bezahlung des Kaufpreises
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Zahlungen sofort nach Empfang der Rechnung zu leisten. Skonto wird nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.

§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Leistungsverweigerung
(1) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, oder vom Verkäufer anerkannt sind; ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(2) Wenn nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder dem Verkäufer bekannt wird, durch die der Anspruch auf Vergütung gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung eigener Leistungsverpflichtungen aus dem Vertrag zu verweigern, bis der Käufer seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt oder für sie Sicherheit geleistet hat. Eine zur Leistungsverweigerung durch den Verkäufer berechtigende wesentliche Vermögensverschlechterung ist insbesondere dann gegeben, wenn der Käufer mit fälligen, unbestrittenen und nicht einredebehafteten Forderung aus der Geschäftsbeziehung zum Verkäufer mit mehr als 4 Wochen in Verzug gerät oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt wurde.

§ 8 Haftung
(1) Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertraglichen Pflichten, positiver Vertragsverletzung, der Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadenersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft. Bei Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Verkäufer für fahrfahrlässige Pflichtverletzungen. Weiter kann der Käufer den Verkäufer in jedem Fall, in dem der Verkäufer haftpflichtversichert ist, bis zur Höhe der Versicherungsdeckung in Anspruch nehmen.
(2) Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für die persönliche Haftung der angestellten und freien Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, soweit das den Schaden auslösende Ereignis nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Der Verkäufer behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Vertragserfüllung vor, im kaufmännischem Verkehr bis zur Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bereits entstandenen Forderungen und der im engen Zusammenhang mit der gelieferten Ware noch entstehenden Nebenforderungen (Nutzungszinsen, Verzugsschaden etc.). Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsverfahrens mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung (§ 305 I Nr. 1 InsO) erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Er ist verpflichtet, sich selbst das Eigentum vorzubehalten, wenn er die Vorbehaltsware weiter veräußert.
(2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung/Vermischung veräußert worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung unter Vorbehalt des Widerrufs ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetreten Forderung zu benennen, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und diese Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
(3) Übersteigt der realisierbare Wert der dem Verkäufer aus dem Eigentumsvorbehalt zustehenden Sicherheiten die Gesamtforderung des Verkäufers gegen den Käufer um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers verpflichtet, die dem Verkäufer aus dieser Vereinbarung zustehenden Sicherheiten nach eigener Wahl bis zur genannten Wertgrenze freizugeben.

§ 10 Weiterführende Links
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§ 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag, seinem Zustandekommen und seiner Beendigung, seiner vorvertraglichen Beziehungen und der nachvertraglichen Folgen, einschließlich der in seiner Abwicklung geschlossenen Einzelgeschäfte, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausschließlich Rastatt, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann, insbesondere für die Fälle, dass der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt der in Anspruch zu nehmenden Partei ins Ausland verlegt worden oder im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
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* Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer und zzgl. Versandkosten (falls nicht ausdrücklich anders angegeben)
Die verwendeten Bilder sind als Symbolphotos zu verstehen.
 
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